Frostfleischversand

2025-05-09 17:29:00 / Wissenswertes BARF
Frostfleischversand - Informationen zum Versand von Frostfleisch

Frostfleisch richtig bestellen: Warum der Expressversand besonders im Sommer unverzichtbar ist

Viele BARFer sind darauf angewiesen die benötigten tierischen Zutaten online einzukaufen, weil es in der direkten Umgebung keine oder keine geeigneten Bezugsquellen gibt um einfach vor Ort einzukaufen.

Gerade in den wärmeren Monaten ist die richtige Wahl der Versandart beim Frostfleisch entscheidend. Steigen die Temperaturen, steigt auch das Risiko, dass empfindliche Tiefkühlware - wie rohes Fleisch - beim Transport Schaden nimmt. Wer in dieser Zeit auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt den Expressversand wählen – auch wenn dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Denn kommt das Fleisch durch zu lange Transportzeiten verdorben beim Kunden an, ist das ein Totalverlust.

Aber auch in den kühleren Monaten des Jahres kann ein zu langer Transport problematisch werden. Zwar ist diese Problematik im Sommer verschärft, aber auch in der restlichen Zeit bleibt Frostware selbstverständlich nicht dauerhaft ohne entsprechende Kühlung gefroren.
Wird tiefgefrorenes Fleisch über den Standardversand verschickt, kann es schnell problematisch werden. Ohne garantierte Lieferzeit kann ein Paket mehrere Tage unterwegs sein – besonders wenn Verzögerungen beim Paketdienst auftreten oder das Wochenende dazwischen liegt. In dieser Zeit steigt die Temperatur im Paket kontinuierlich an. Auch wenn Kühlakkus oder Trockeneis verwendet werden, reicht deren Wirkung oft nur für begrenzte Zeit.
Das Ergebnis: Das Fleisch taut vollständig auf und verdirbt im schlimmsten Fall. Dann ist nicht nur der finanzielle Schaden für den Kunden oder Händler erheblich, sondern auch der Frust vorprogrammiert.

Versandarten im Überblick

Expressversand 
Beim Expressversand verpflichtet sich der Paketdienst, die Sendung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters (in der Regel 24 Stunden ab Übergabe) zuzustellen. Das verkürzt die Transportzeit auf ein Minimum und ist die beste Option, um Frostware zuverlässig und ohne Qualitätsverlust zu liefern.
Wichtig zu wissen: Express heißt nicht automatisch „Sofortversand“. Viele Frostfleisch-Anbieter versenden nur an bestimmten Tagen – häufig zwischen Montag und Mittwoch – um zu vermeiden, dass Pakete über das Wochenende liegen bleiben. Wer also z. B. am Donnerstag bestellt, muss unter Umständen bis Montag warten, bis das Paket überhaupt auf die Reise geht. Erst ab dann läuft die Expressfrist.

Standardversand 
Der Standard- oder Normalversand ist meist günstiger oder ab einem bestimmten Bestellwert sogar kostenlos. Allerdings gibt es hier keine garantierte Lieferzeit. Die Regellaufzeit beträgt zwar oft 1–3 Werktage, doch Verzögerungen sind jederzeit möglich – gerade bei hohem Paketaufkommen oder schlechtem Wetter. Für Tiefkühlware bedeutet das ein enormes Risiko: Ein Versand über mehrere Tage kann das Auftauen und im schlimmsten Fall das Verderben der Ware bedeuten. Ein solcher Qualitätsverlust ist mit dem Standardversand leider nie ganz auszuschließen.

Wichtig: Nicht jedes aufgetaute Fleisch ist automatisch verdorben!
Solange die Verpackung unversehrt, nicht aufgebläht und das Fleisch noch kühl ist, kann es bedenkenlos erneut eingefroren und verwendet werden. Ein Antauen oder vollständiges Auftauen stellt zunächst keinen Qualitätsverlust dar. Ein Antauen der Frostware ist bei sommerlichen Temperaturen sogar oft unvermeidlich – selbst bei kurzer Versanddauer.

Wer haftet bei verdorbenem Frostfleisch?

Die Haftungsfrage ist gesetzlich ganz klar geregelt:
Bei einem Kauf zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem privaten Kunden (B2C) haftet grundsätzlich der Händler, wenn die Ware verdorben beim Kunden ankommt – und zwar unabhängig davon, welche Versandart gewählt wurde. Das regelt der sogenannte Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474479 BGB.

Das bedeutet: Selbst wenn der Kunde den Standardversand gewählt hat und die Ware verdorben bei ihm ankommt, darf ihm aus gesetzlicher Sicht kein Nachteil daraus entstehen. Der Händler kann sich auch nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus dieser Verantwortung ziehen – solche Klauseln wären rechtlich unwirksam. Das gilt immer im Handel zwischen gewerblichen Verkäufern und Privatkunden - egal um welche Waren es sich handelt. Das stellt eine spezielle Form des Verbraucherschutzes im Kaufrecht dar.

Haftung der Paketdienste

Viele Kunden sind der Meinung, der Händler kann eine verdorbene Ware beim Paketdienst reklamieren und der Händler wird dann entsprechend entschädigt. Was viele aber nicht wissen: Die meisten Paketdienste schließen den Transport von verderblicher Ware grundsätzlich in ihren allgemeinen Beförderungsbedingungen aus. Tiefkühlprodukte wie Frostfleisch dürfen laut AGB meist nur unter besonderen Bedingungen verschickt werden – und diese beinhalten in der Regel eine lückenlose Kühlkette, wie sie etwa über spezielle Lebensmittel-Expressdienste gewährleistet wird.

Hier zwei Auszüge aus den AGB der großen Versanddienstleister (Stand 05/2025):

  • DHL: „Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, für deren Beförderung eine besondere Behandlung durch DHL (z. B. Einhaltung einer bestimmten Temperatur…) erforderlich ist.“

  • DPD: „Leicht verderbliche Güter […] sind ausgeschlossen, sofern sie nicht über DPD Food Express versendet werden.“

Wird also Frostware über den normalen DHL- oder DPD-Versand verschickt, besteht keinerlei Haftung seitens des Versanddienstleisters – auch nicht bei verspäteter Lieferung oder verdorbenem Inhalt. Einzige Ausnahme: Beim Expressversand kann der Händler unter Umständen Ansprüche wegen der Lieferverzögerung geltend machen – nicht aber wegen des verdorbenen Inhalts.

Auch wenn es dem Kunden egal sein könnte, ob das Fleisch auf dem Transportweg verdirbt, da ja schließlich der Händler das Risiko trägt und somit der Käufer einen Anspruch auf Erstattung oder Ersatzlieferung hat – am Ende wird es den Kunden doch betreffen, wenn auch nicht direkt. Denn jeder Verlust, den ein Anbieter tragen muss – sei es durch Rückerstattung, Ersatzlieferung oder entgangene Ware – hat letztlich Auswirkungen auf das gesamte Geschäftsmodell. Diese Risiken und Kosten werden oft in die Produktpreise einkalkuliert, sodass alle Kunden langfristig mitbezahlen bzw. mehr bezahlen, unabhängig davon, ob sie betroffen sind oder nicht.

Konkret bedeutet das:

  • Höhere Preise insgesamt
    Händler, die regelmäßig Verluste durch verdorbene Sendungen im Standardversand tragen müssen, kalkulieren diese Risiken in ihre Preisgestaltung ein. Die Folge: Die Einzelpreise für Frostfleisch steigen – auch für Kunden, die Express wählen oder nie reklamieren.

  • Weniger Kulanz in Zukunft
    Je höher der wirtschaftliche Druck durch Verluste, desto restriktiver werden Händler bei Rückerstattungen und Kulanzregelungen. Kunden könnten es mit zunehmend strengerer Prüfung oder verzögerter Abwicklung von Reklamationen zu tun bekommen.

  • Kostenintensive Logistikabsicherung
    Um Verluste zu minimieren, investieren viele Händler in teurere Verpackungen, mehr Kühlmaterial oder strengere Versandprozesse. Auch diese Kosten schlagen sich im Verkaufspreis nieder.

Es ergeben sich aber noch weitere praktische Nachteile für den Kunden:

  • Verzögerung der Fütterung / Versorgung
    Wenn das Frostfleisch unbrauchbar ist, muss der Kunde kurzfristig Ersatz besorgen – das kann stressig sein, besonders wenn keine Alternative vorrätig ist oder der Hund eine spezielle Ernährung benötigt.

  • Mehraufwand bei der Reklamation
    Der Kunde muss den Schaden dokumentieren (Fotos, ggf. Temperaturmessung), Kontakt mit dem Händler aufnehmen und ggf. auf eine Rückmeldung warten. Auch wenn rechtlich ein Anspruch besteht, ist das mit Zeitaufwand und Mühe verbunden.

  • Wartezeit auf Ersatz oder Rückerstattung
    Der Ersatzversand oder die Rückzahlung erfolgt nicht immer sofort. Bis dahin fehlt die bestellte Ware – im schlimmsten Fall für mehrere Tage.

  • Unsicherheit bei der Bewertung des Zustands
    Ist das Fleisch wirklich verdorben oder nur aufgetaut? Viele Kunden sind unsicher, was noch als verwendbar gilt und was nicht – und werfen aus Vorsicht ggf. genießbare Ware weg.

Fazit

Auch wenn rechtlich alles auf Seiten des Kunden ist, bedeutet verdorbenes Frostfleisch trotzdem Stress, Aufwand und oft auch Folgekosten. Deshalb ist der Expressversand gerade im Sommer nicht nur eine Sache der Qualitätssicherung – sondern auch der eigenen Zeit und Nerven. Und nicht zuletzt hat es auch mit verantwortungsbewusstem Umgang mit Ressourcen und Fairness gegenüber den Händlern zutun.

Checkliste: Was kann der Kunde tun um sicher Frostfleisch zu bestellen?

  • Immer Expressversand wählen – besonders im Sommer
    Vermeidet lange Transportzeiten und minimiert das Risiko des Auftauens. Bei Temperaturen über 10–15 °C unbedingt empfehlenswert.

  • Genügend Menge bestellen
    Mindestens 5–7 kg Frostware pro Paket, da große Mengen länger gefroren bleiben. Der Eigenkühleffekt funktioniert umso besser, je größer die Menge im Paket ist. Kleine Bestellungen tauen schneller auf, auch bei guter Verpackung.

  • Versandtage des Shops beachten
    Am besten Montag bis Mittwoch bestellen, damit das Paket nicht übers Wochenende hängen bleibt.  Bestellungen donnerstags oder freitags besser vermeiden, wenn kein Express möglich ist. Auch Feiertage sollten beachtet werden.

  • Lieferadresse clever wählen
    Eine Adresse angeben, an der sicher jemand das Paket entgegennehmen kann (z. B. Arbeitsplatz, Nachbar) um zu vermeiden, dass es in der Filiale eingelagert oder am nächsten Tag ein erneuter Zustellversuch unternommen wird. Alternativ: Ablageort mit Schattenlage angeben, wenn möglich.

  • Nach Erhalt sofort überprüfen
    Direkt beim Empfang kontrollieren: Sind die Packungen noch gefroren oder zumindest kühl? Fleisch sofort wieder einfrieren oder verarbeiten – nicht unnötig lange ungekühlt stehen lassen.

  • Auf gute Verpackung achten
    Hochwertige Isolierverpackung, Gelpacks oder sogar Trockeneis sind ein gutes Zeichen für professionelle Anbieter. Wer unsicher ist, kann vor der Bestellung nachfragen, wie der Versand gehandhabt wird.

  • Bei Problemen sachlich reklamieren
    Fotos vom Zustand der Ware und der Verpackung machen. Händler freundlich kontaktieren – gute Anbieter regeln Probleme meist unkompliziert.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.


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